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Weidetiere vor dem Wolf schützen! Angebot anfordern: Servicehotline: +49 (0) 4406 / 92 00 60 oder
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Förderanträge Präventionsmaßnahmen / Schadensregulierung
Die Weidetierhalterinnen und -halter sind wichtige Partner für das Thüringer Umweltministerium, ihre Arbeit hilft beim Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz. Über die Förderrichtlinie Wolf/Luchs des Thüringer Umweltministeriums werden investive Präventionsmaßnahmen für den optimalen Wolfsschutz (Herdenschutzhunde und Zäune) für schafhaltende Betriebe thüringenweit zu 100 % gefördert.
Zum einen werden investive Maßnahmen (z.B. Kauf von optimalen Herdenschutzzäunen und Herdenschutzhunden oder die Errichtung von Festpferchen), aber auch die laufenden Betriebsausgaben für den Herdenschutz gefördert.
„Optimaler Wolfsschutz“ gem. Richtlinie Wolf / Luchs für Thüringen
Folgende optimale Herdenschutzmaßnahmen werden aufgrund der Empfehlungen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) nach der Richtlinie Wolf / Luchs in Thüringen zur Anwendung empfohlen und zu 100 Prozent gefördert:
- Mind. 90 cm hoher, geschlossener, straff gespannter Netzgeflecht- / mehrdrähtiger Elektrozaun, der auf 1,20 m mit einem im Wind beweglichen, nicht-stromführenden Flatterband abschließt ODER
- 120 cm hoher, geschlossener, straff gespannter Netzgeflecht- / mehrdrähtiger Elektrozaun ODER
- Mind. 90 cm hoher, geschlossener, straff gespannter Netzgeflecht- / mehrdrähtiger Elektrozaun in Kombination mit Herdenschutzhunden
- Netzgeflecht schließt mit dem Boden ab
- Hütespannung mind. 2500 Volt (vorzugsweise deutlich mehr)
- Weidezaungerät mit Ausgangsenergie von mind. 2,8 Joule
Die Etablierung des optimalen Wolfsschutzes wird ebenso finanziell gefördert, wie die Aufrüstung des bereits bestehenden Grundschutzes.
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass für die Vollständigkeit sowie tagesaktuelle Gültigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann!
Stand: 01.10.2025