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08-11-2022

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen

 

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Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz in NRW

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Herdenschutzberatung, die Entschädigung von Wolfsrissen, die Förderung von Schutzzäunen und die Förderung des Kaufs ausgebildeter Herdenschutzhunde in Nordrhein-Westfalen.

Das Land NRW gewährt Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinien Wolf und Entschädigungszahlungen für Tierverluste und weiteren damit verbundene Schäden. Ab dem 1. Januar 2022 wechselt die Zuständigkeit für die Förderrichtlinien Wolf von den Bezirksregierungen zum Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter.

Zum Schutz der Weidetiere vor dem Wolf, können Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen sowie Betreiberinnen und Betreiber von Wildgehegen in NRW in einem amtlich festgelegten Wolfsgebiet, einer Pufferzone oder einem Wolfsverdachtsgebiet, Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen.

Ab dem 1. Januar 2022 können zudem Halterinnen und Halter von Kleinpferden (Stockmaß bis 148 cm), Pferden mit Fohlen und Jungpferden bis zum Alter von maximal drei Jahren, im Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels, Zuwendungen zum Herdenschutz beantragen.

Aktuelle Informationen zu den Wolfsgebieten und den Fördermaßnahmen finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz: https://wolf.nrw/wolf/de/management/foerderung

Ebenfalls weiterhin zuwendungsfähig, ist die Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden, wie zum Beispiel Tiere der Rassen Pyrenäen-Berghund oder Maremmano-Abruzzese.

Die „Richtlinien Wolf“ des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglichen die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Wolfsgebieten mit den angrenzenden Pufferzonen. Die Förderrichtlinie legt die Mindestanforderungen an eine Maßnahme fest, den so genannten Grundschutz. Die Erweiterung des Grundschutzes lässt auch die Kombination nachfolgender Schutzmaßnahmen zu:

  • Anschaffung mobiler Zäune
  • Material für den Festzaunbau
  • Aufrüstung bestehender Zäunen
  • Investition in ausgebildete Herdenschutzhunde

Antragstellung

Herdenschutzmaßnahmen werden ausschließlich für Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhalter nach Antrag bei der Landwirtschaftskammer NRW gefördert und zu 100 % finanziert, wenn die Tiere in ausgewiesenen Wolfsgebieten und angrenzenden Pufferzonen gehalten werden.

Die Zuwendung für die Herdenschutzmaßnahmen erhalten Sie, wenn Sie ihre Schaf-, Ziegen- oder Gehegewildhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW gemeldet haben.

Der Antrag auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ist beim Geschäftsführer der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter im Kreis einzureichen, in dem der Betrieb seinen Sitz hat. Ihre zuständige Kreisstelle können Sie über diese Auflistung ermitteln:
Zuständigkeiten der Kreisstellen.

Für die Antragstellung benötigen Sie eine von der Landwirtschaftskammer vergebenen Unternehmernummer, die Sie ebenfalls bei der Kreisstelle beantragen können.

Alle Antragsunterlagen, die Richtlinie zum Nachlesen und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in der Rubrik Förderung: Förderrichtlinien

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie, dass für die Vollständigkeit sowie tagesaktuelle Gültigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann!