Weidetiere vor dem Wolf schützen! Angebot anfordern: Servicehotline: +49 (0) 4406 / 92 00 60 oder
|
Diese Richtlinie regelt Landesförderangebote der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zur Ko-Finanzierung für den Förderbereich 4J (Schutz vor Schäden durch den Wolf) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Zur Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Weidehaltung und zur Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung können Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert werden.
Die Maßnahme ist befristet bis zum 31. Dezember 2027.
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass für die Vollständigkeit sowie tagesaktuelle Gültigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann!
Stand: 01.10.2025