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25-03-2020

Gesetzliche Richtlinien für Weidezäune

Gesetzliche Richtlinien für Weidezäune

Gemäß VDE ist es erforderlich, einen Elektrozaun entsprechend zu kennzeichnen. Schon von Weitem ist durch Warnschilder in Text und Bild zu erkennen, dass der Weidezaun unter Strom steht. Über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinaus ist die Installation von Warnschildern auch wichtig, um optimale Sicherheit für Spaziergänger und Besucher gewährleisten zu können.

Grundsätzlich sind die Sicherheitsanforderungen für Weidezäune in der VDE 0667, VDE 0131 und DIN EN 60335-2-76 geregelt. Bei Elektrozäunen müssen einige Anforderungen erfüllt werden:

  • Elektrozäune müssen mit deutlich sicht- und lesbaren Warnschildern gekennzeichnet sein.
  • Der Zaun muss an jedem Tor und an jedem öffentlichen Zugangspunkt gekennzeichnet sein.
  • Die Schilder müssen eine Mindestgröße von 10 mal 20 cm besitzen und mit einer Schriftgröße von mindestens 25 mm beschriftet sein.
  • Die Aufschrift kann entweder „Achtung Elektrozaun“ oder „Vorsicht Elektrozaun“ lauten.
  • Warnschilder auch an Stellen anbringen, an denen kein Weidezaun vermutet wird.

Zusätzlich zu den Warnschildern, müssen Landwirte und Privatnutzer weitere Dinge beim Zaunbau beachten. Grundsätzlich müssen Zäune so montiert werden, dass sie keine elektrische Gefahr für Menschen, Tiere oder deren Umgebung darstellen. Weiterhin sind folgende Punkte zu beachten:

  • Stacheldraht darf nicht als Elektrozaun verwendet werden.
  • Der Elektrozaun darf nur mit einem Weidezaungerät versorgt werden.
  • Elektrozaungeräte dürfen nicht in feuergefährdeten Betriebsstätten wie Scheunen oder Ställen eingebaut sein.
  • Der Abstand zwischen zwei Elektrozäunen muss mindestens 3 m betragen.
  • Bei der Erdung Ihres Weidezaungerätes ist ein Mindestabstand von 10 m zu anderen Erdungssystemen (z. B. Hauserdung) einzuhalten.
  • Der Tierhalter muss die Weidesicherheit des Zaunes täglich überprüfen.
  • Ausbruchsrisiko minimieren: Es muss immer ausreichend Futter und frisches Wasser verfügbar sein.
  • Überprüfen Sie Ihre landesspezifischen Bestimmungen auf besondere Vorschriften.
  • Zaunzuleitungen sollten nicht im selben Kabelschacht verlegt werden wie die Netzstromversorgung von Telefon- und Datenkabeln.
  • Anschlusskabel und Drähte elektrischer Weidezäune sollten oberirdische Strom- oder Kommunikationsleitungen nicht überkreuzen.
  • Soweit möglich sollten Kreuzungen mit Freilandleitungen vermieden werden. Falls sich derartige Kreuzungen nicht vermeiden lassen, müssen diese unter der Freileitung und möglichst rechtwinklig erfolgen.

Tipp: Bewahren Sie diese Gebrauchshinweise Ihres Geräts unbedingt auf!

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