Ist Rattengift verboten?
Für Privatpersonen haben sich die Vorschriften im Jahr 2026 deutlich verschärft. Seit dem 26. April 2026 dürfen Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden. Das betrifft sowohl Wirkstoffe der ersten Generation wie Warfarin, Coumatetralyl und Chlorophacinon als auch stärkere Antikoagulanzien späterer Generationen.
Bereits vor dem Verkaufsstopp erworbene Produkte dürfen von Privatpersonen noch bis zum 22. Oktober 2026 entsprechend der jeweiligen Gebrauchsanweisung aufgebraucht werden. Danach dürfen solche Mittel von Privatpersonen nicht mehr verwendet werden.
Für die professionelle Schädlingsbekämpfung gelten andere Voraussetzungen. Antikoagulante Rodentizide dürfen nur von entsprechend berechtigten beziehungsweise sachkundigen berufsmäßigen Verwendern und unter den jeweiligen Zulassungsbedingungen eingesetzt werden.
Antikoagulanzien wirken nicht ausschließlich auf Ratten und Mäuse. Auch andere Tiere können mit den Wirkstoffen in Kontakt kommen – entweder direkt durch die Aufnahme des Köders oder indirekt, indem sie ein bereits vergiftetes Nagetier fressen. Dadurch können beispielsweise Greifvögel, Eulen, Katzen oder andere Tiere unbeabsichtigt belastet werden. Einige Wirkstoffe verbleiben zudem vergleichsweise lange im Körper und können sich dort anreichern.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Resistenzentwicklung. Werden Köder falsch, zu niedrig dosiert oder dauerhaft ohne konkreten Befall eingesetzt, können einzelne Tiere überleben. Dadurch kann sich die Wirksamkeit bestimmter Wirkstoffe langfristig verschlechtern. Aus diesen Gründen unterliegt die Verwendung antikoagulanter Rodentizide strengen Anforderungen und wird zunehmend auf sachkundige Anwender beschränkt.
Nicht jede wildlebende Maus- oder Rattenart darf ohne Weiteres bekämpft werden. Verschiedene Arten stehen unter besonderem Schutz. Zu den Arten, die nach den geltenden Regelungen bekämpft werden dürfen, zählen unter anderem die Hausmaus (Mus musculus), Wanderratte (Rattus norvegicus), Hausratte (Rattus rattus), Schermaus (Arvicola terrestris), Rötelmaus (Myodes glareolus), Erdmaus (Microtus agrestis) und Feldmaus (Microtus arvalis). Vor einer Bekämpfung sollte daher möglichst eindeutig festgestellt werden, um welche Tierart es sich handelt.
Bei der Zulassung von Rodentiziden wird grundsätzlich zwischen unterschiedlichen Verwendergruppen unterschieden. Dazu gehören Privatpersonen beziehungsweise die breite Öffentlichkeit sowie verschiedene Gruppen berufsmäßiger und sachkundiger Anwender. Für Privatpersonen ist insbesondere wichtig, dass die frühere Möglichkeit, bestimmte Antikoagulanzien der ersten Generation selbst einzusetzen, 2026 ausgelaufen ist.
Professionelle Verwender unterliegen anderen Anforderungen. Je nach Produkt und Anwendung können Sachkunde, Schulungen, Dokumentation und weitere Bedingungen vorgeschrieben sein. Entscheidend sind immer die jeweilige Produktzulassung und die Angaben auf dem Etikett.
Welche Alternativen gibt es für die Rattenbekämpfung?
Mit dem Wegfall antikoagulanter Rodentizide für Privatpersonen werden mechanische und andere giftfreie Methoden wichtiger.
Zu den bekanntesten Möglichkeiten gehören Schlagfallen und elektrische Fallen. Bei geeigneter Konstruktion und korrekter Anwendung können sie Tiere schnell töten. Entscheidend ist jedoch, dass die Falle für die jeweilige Tierart geeignet ist und richtig eingesetzt wird. Ungeeignete oder falsch verwendete Fallen können zu unnötigem Tierleid führen.
Eine weitere Möglichkeit ist das automatische Fallensystem von Goodnature®. Dabei wird ein mechanischer Schlagbolzen durch eine CO₂-Kapsel angetrieben. Das System stellt sich nach einer Auslösung selbstständig zurück und kann dadurch mehrere Tiere nacheinander erfassen, ohne dass die Falle nach jedem Fang manuell neu gespannt werden muss.
Der Köder lockt das Tier in die vorgesehene Position. Sobald der Mechanismus ausgelöst wird, trifft der Schlagbolzen gezielt den Kopf- beziehungsweise Nackenbereich des Tieres und soll einen möglichst schnellen Tod ermöglichen.
Neben der eigentlichen Bekämpfung sollte außerdem nach der Ursache des Befalls gesucht werden. Offen zugängliche Lebensmittel, Tierfutter, Abfälle oder geeignete Unterschlupfmöglichkeiten können Ratten und Mäuse anziehen. Werden solche Faktoren beseitigt, lässt sich das Risiko eines erneuten Befalls deutlich reduzieren.
Mäusefallen und Rattenfallen entdecken
Was passiert mit alten Rattengift-Beständen?
Privatpersonen dürfen bereits vorhandene antikoagulante Rodentizide nur noch innerhalb der geltenden Aufbrauchfrist verwenden.
Nach dem 22. Oktober 2026 sollten übrig gebliebene Produkte nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Rattengift gehört in der Regel zu den schadstoffhaltigen Abfällen und sollte über die kommunale Schadstoffsammlung beziehungsweise eine entsprechende Sammelstelle entsorgt werden.
Am besten wird das Produkt in der Originalverpackung mit gut lesbarem Etikett abgegeben. Informationen zur Entsorgung erhalten Verbraucher bei der zuständigen Kommune oder dem örtlichen Abfallentsorger.
Quellen:
https://www.umweltbundesamt.de/tags/nagetierbekaempfung
https://schaedlingslotse.de/rattengift-verboten.html
Weidezaun-Experte bei AgrarGIGANT & Landwirt
Über den Autor: Hinnerk ist auf einem Bauernhof aufgewachsen und betreibt heute einen eigenen kleinen Hof in Niedersachsen. Mit seiner großen Leidenschaft für Tiere und das Landleben teilt er gerne seine Erfahrungen und unterstützt andere bei Fragen rund um die Landwirtschaft.

