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08-11-2022

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Thüringen

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Thüringen

 

Weidetiere vor dem Wolf schützen!
Sicher und zuverlässig mit einem Herdenschutzzaun von AgrarGIGANT.

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Förderanträge Präventionsmaßnahmen / Schadensregulierung

Die Wiederausbreitung der streng geschützten Tierarten Wolf, Biber und Luchs geht mit Herausforderungen einher, wenn es um die Akzeptanz für den Schutz der Tierarten geht. Genau dafür gibt es das Kompetenzzentrum für Wolf, Biber und Luchs am Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUENF). Das Kompetenzzentrum soll beraten, informieren und koordinieren. Dazu wurden das Monitoring, die Schadensbegutachtung und das Management zusammengefasst. Das Kompetenzzentrum agiert als Schnittstelle zwischen dem aktiven Monitoring (der wissenschaftlichen Beobachtung der besonders geschützten Tierarten) und den Betroffenen (den Tierhaltern und Landnutzern).

Es werden Herdenschutzmaßnahmen für Schafe und Ziegen, sowie andere Weidetiere, die im ausgewachsenen Zustand kleiner als 112 cm Widerristhöhe sind, gefördert - und zwar sowohl für die Anschaffung und Aufstellung von Herdenschutzzäunen als auch die Anschaffung und Haltung von Herdenschutzhunden.

Für die Herstellung des optimalen Herdenschutzes gemäß der Richtlinie Wolf/Luchs, welcher in Thüringen mit bis zu 100 % gefördert wird, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Ein mobiler Elektrozaun (Netzgeflecht- oder Litzenzaun) mit 90 cm Höhe, der durch ein zusätzliches Flatterband auf 120 cm erhöht wird
  2. Ein mobiler Elektrozaun (Netzgeflecht- oder Litzenzaun) mit 120 cm Höhe,
  3. Ein mobiler Elektrozaun (Netzgeflecht- oder Litzenzaun) mit 90 cm Höhe, in Kombination mit zertifizierten Herdenschutzhunden.

Im Fall von Herdenschutzhunden können sowohl die Anschaffung, als auch der Sachkundenachweis und Betriebsausgaben gefördert werden.

Der wolfsabweisende Grundschutz besteht aus einem Elektrozaun (Netzgeflecht- oder Litzenzaun) mit 90 cm Höhe und wird in Thüringen zu 40 % gefördert.

Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Pferde und Rinder kann nur nach einem, durch das KWBL amtlich bestätigten, Wolfsübergriff beim jeweiligen Tierhalter erfolgen.

Seit Mai 2022 sind auch laufende Betriebsausgaben für die Unterhaltung der oben genannten optimalen Herdenschutzmaßnahmen (Zäune und Herdenschutzhunde) in Thüringen förderfähig.

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie, dass für die Vollständigkeit sowie tagesaktuelle Gültigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann! 

Stand: 01.10.2025