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08-11-2022

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein

 

Weidetiere vor dem Wolf schützen!
Sicher und zuverlässig mit einem Herdenschutzzaun von AgrarGIGANT.

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Präventionsförderung in Schleswig-Holstein

Die Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Pinneberg, Steinburg und Dithmarschen sind als sogenannte Wolfs-Präventionsgebiete (WPG) ausgewiesen. In Ihnen wird die Anschaffung von wolfsabweisenden Zäunen zu 100% gefördert. Auch der Erwerb von Herdenschutzhunden kann bei entsprechender Eignung gefördert werden.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es?

Um Weidetierschäden durch Wölfe weitestgehend zu vermeiden, werden Weidetierhalter in Schleswig-Holstein gebeten, sich auf die mögliche Anwesenheit von Wölfen einzustellen und ihre Tiere durch entsprechende Präventionsmaßnahmen zu schützen. Dies gilt insbesondere für die Tierhalter, die ihre Weideflächen innerhalb der ausgewiesenen Wolfspräventionsgebiete haben. Für diese Tierhalter sind Präventionsmaßnahmen auch Voraussetzung für Ausgleichszahlungen bei Schaf- und Ziegenrissen durch den Wolf.

Als wolfsabweisend werden in Schleswig-Holstein die im folgenden aufgeführten Zaunformen anerkannt:

5 Litzenzaun mit einer Höhe von 120 cm

Der Abstand der Litzen zueinander darf 20 – 30 cm nicht überschreiten. Die 5 Litzen sollen in nachfolgend bezeichneter Höhe zum Boden angebracht werden:

1. Litze: 20 cm (Untergrabschutz)
2. Litze: 40 cm
3. Litze: 60 cm
4. Litze: 90 cm
5. Litze: 120 cm

(es wird empfohlen, für diese Litze eine gut sichtbare 2 cm Breitbandlitze zu verwenden)

Alle stromführenden Teile des Zaunes müssen zu jeder Zeit eine Spannung von mindestens 3.500 V aufweisen und über eine ausreichende Erdung (max. 0.6 kV am letzten Erdungsstab) verfügen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass höhere Stromspannungen – um die 5.000 Volt – einen noch umfassenderen Schutz der jeweiligen Nutztiere gewährleisten können.

Euronetzzaun mit einer Höhe von mindestens 105 cm

Elektronetze müssen eine Mindesthöhe von 105 cm an der oberen Netzkante aufweisen. Beim Aufbau der Netze ist auf einen guten Bodenabschluss zu achten. Die Netze dürfen in der Oberlinie nicht durchhängen. Alle stromführenden Teile des Zaunes müssen zu jeder Zeit eine Spannung von mindestens 3.500 V aufweisen und über eine ausreichende Erdung (max. 0.6 kV am letzten Erdungsstab) verfügen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass höhere Stromspannungen – um die 5.000 Volt – einen noch umfassenderen Schutz der jeweiligen Nutztiere gewährleisten können. Gleiches gilt für Elektronetze mit einer Höhe von 120 cm an der oberen Netzkante.

4–Litzen-Zaun mit einer Höhe von einem Meter

Der Abstand der Litzen zueinander darf 20 – 30 cm nicht überschreiten. Die 4 Litzen sollen in nachfolgend bezeichneter Höhe zum Boden angebracht werden:

1. Litze: 20 cm (Untergrabschutz)
2. Litze: 40 – 45 cm
3. Litze: 65 – 70 cm
4. Litze: 100 cm

Alle stromführenden Teile des Zaunes müssen zu jeder Zeit eine Spannung von mindestens 3.500 V--Volt aufweisen und über eine ausreichende Erdung (max. 0.6 kV am letzten Erdungsstab) verfügen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass höhere Stromspannungen – um die 5.000 Volt – einen noch umfassenderen Schutz der jeweiligen Nutztiere gewährleisten können.

Dieser Zauntyp ist nur in den besonders windhöffigen Gebieten der schleswig-holsteinischen Marschen zugelassen.

Festzäune

Festzäune zur Gewährleistung der Hütesicherheit bestehen in der Regel aus Knoten- oder Ursusgeflecht und sollten eine Mindesthöhe von 100 cm aufweisen. Festzäune können durch folgende Maßnahmen wolfsabweisend ertüchtigt werden:

  • Durch 3 stromführende Drahtlitzen, von denen die ersten beiden an der Außenseite angebracht werden und zwar die erste in 20 cm Abstand vom Boden (Untergrabschutz), die zweite in halber Höhe des Zaunes. Die dritte wird am oberen Rand des Zaunes mit Ringisolatoren (Stiellänge 10 cm) nach oben angebracht. Alle drei stromführende Litzen müssen zu jeder Zeit eine Spannung von mindestens 3.500 Volt aufweisen und über eine ausreichende Erdung (max. 0.6 kV am letzten Erdungsstab) verfügen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass höhere Stromspannungen – um die 5.000 Volt – einen noch umfassenderen Schutz der jeweiligen Nutztiere gewährleisten können.
  • Alternativ kann ein Knotengeflecht als Untergrabschutz mit Bindedraht am vorhandenen Zaun befestigt und in 80 – 100 cm Breite nach außen flach am Boden ausgelegt und mit Erdankern befestigt werden.
  • Bei Neuzäunungen kann der Untergrabschutz auch dadurch gewähr-leistet werden, dass das Knotengeflecht 40 – 50 cm tief in den Boden gesetzt wird.

Weiterführende Informationen

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