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Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Investitionen)
Das Land Sachsen-Anhalt hat ein weiteres Förderprogramm zum Schutz vor Schäden durch den Wolf eröffnet. Insbesondere können nunmehr Ausrüstungsgegenstände und der Untergrabeschutz an vorhandenen Zäunen gefördert werden. Ebenso ist die Förderung zum Erwerb von Material für die Tierarten Lamas und Alpakas möglich.
Gefördert werden außerdem laufende Betriebsaushaben für wolfsabweisende Zäune, die über den allgemeinen Herdenschutz hinausgehen und zusätzlich für den Schutz vor dem Wolf entstehen sowie Herdenschutzhunde (Zertifizierung im Rahmen einer Eignungs- und Ausbildungsprüfung).
Förderfähige Präventionsmaßnahmen und Finanzierung
Zuwendungsfähig ist der Erwerb von mobilen Elektrozäunen nebst Zubehör für den präventiven Schutz von Schafen, Ziegen, Damtieren, Lamas, Alpakas, Hauspferden und Hauseseln bis 1 Jahr vor Übergriffen des Wolfes. In definierten Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen sind auch Rinderhaltungen (Weidehaltung von Rindern bei Anwesenheit von Kälbern oder Jungrindern) förderfähig.
Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Förderung von Zubehör für die Errichtung eines Untergrabeschutzes und dem Erwerb von Ausrüstungsgegenständen (Mäh- und Wickeltechnik ohne Zubehör und ohne Fahrzeuge).
In begründeten Einzelfällen ist auch die Ersatzbeschaffung förderfähig.
Nicht zuwendungsfähig sind einmalige oder laufende Personal- und Sachkosten für den Aufbau und die Unterhaltung der Präventionsmaßnahmen sowie laufende Kosten für die Hundehaltung und die Zucht und die Ausbildung der Hunde sowie die Weiterbildung von deren Halterinnen und Haltern.
Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung (ohne Mehrwertsteuer) in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gezahlt. Die Mindesthöhe der Zuwendung beträgt 500 Euro. Die maximale Förderhöhe beträgt 30.000 Euro pro Jahr.
Zuwendungsempfänger
Die Förderung kann von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie Gartenbaubetrieben im Haupt- und Nebenerwerb mit Nutztierhaltung unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens beantragt werden. Zuwendungsempfänger können auch außerlandwirtschaftliche Kleintierhalter sein, wenn die Haltung der Tiere der Sicherstellung der Beweidung im Rahmen der Landschaftspflege, dem Erhalt tiergenetischer Ressourcen oder dem Hochwasser- und Küstenschutz dient. Der Betriebssitz des Unternehmens muss in Sachsen-Anhalt liegen.
Förderfähige zusätzliche laufende Betriebsausgaben
Zuwendungsfähig sind zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde.
Die Herdenschutzhunde müssen im Rahmen einer Eignungs- und Ausbildungsprüfung zertifiziert sein.
Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, während des gesamten Verpflichtungszeitraums die Beweidung sowie die Pflege und Sicherung der Zäune aufrechtzuerhalten sowie den zweckmäßigen Einsatz der Herdenschutzhunde sicherzustellen. Es ist ein Weidetagebuch zu führen.
Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre (Verpflichtungsjahre). Ein Verpflichtungsjahr beginnt jeweils am 1.7. eines Jahres und endet jeweils am 30.6. des Folgejahres.
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass für die Vollständigkeit sowie tagesaktuelle Gültigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann!
Stand: 01.10.2025