|
Weidetiere vor dem Wolf schützen! Angebot anfordern: Servicehotline: +49 (0) 4406 / 92 00 60 oder
|
Schutz von Nutztieren
Zum Schutz von Weidetieren gibt es keine Patenrezepte. Häufig müssen viele Faktoren (Lage, Relief, Infrastrukturanbindung, Besonderheiten der Tierarten und Rassen, Kosten usw.) berücksichtigt werden, um einen guten Grundschutz zu erzielen. Ein hundertprozentiger Schutz ist nicht möglich. Durch angepasste Maßnahmen können Schäden aber wirkungsvoll verringert werden. Um Sie dabei zu unterstützen, wurden verschiedene Maßnahmen eingeführt (weitere Informationen siehe unten). Wenn Sie eine individuelle Beratung benötigen, können Sie einen kostenlosen vor Ort Termin mit einem Herdenschutzberater vereinbaren.
Was ist der Mindestschutz?
Der Mindestschutz ist ein Kompromiss zwischen Aufwand und Nutzen und bezeichnet Schutzmaßnahmen, die Nutztierverluste durch Übergriffe durch Wölfe im Voraus vermeiden sollen. Die Einhaltung des Mindestschutzes ist in Sachsen die Voraussetzung für eine Entschädigung, wenn Wölfe mit hoher Sicherheit den Übergriff verursacht haben.
Die folgenden Mindestschutzkriterien gelten für die Schaf- und Ziegenhaltung. Für die Gehegewildhaltung gelten die Vorgaben für Festzäune.
Elektrozäune: mindestens 90 cm hoch und mit einer Mindestspannung von 2.000 Volt auf der gesamten Zaunlänge.
Bei Litzenzäunen gilt: Abstand zum Boden und der Abstand der drei unteren Litzen untereinander nicht größer als 20 cm; Abstand der darüberliegenden Litzen jeweils max. 30 cm. Beispiel: 20 - 20 - 20 - 30 cm.
Bei Netzzäunen darf der Abstand der waagerechten Leiter (bis zur Höhe 60cm) max. 20 cm betragen.
Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material: mindestens 120 cm hoch mit festem, bodengleichem Abschluss (Spanndraht), die aufgrund ihrer Bauart ein Durchschlüpfen von Wölfen verhindern
Für andere Nutztierarten, wie z. B. Alpakas, Rinder oder Pferde sind keine Mindestschutzkriterien festgelegt. Schäden durch Wölfe können aber dennoch entschädigt werden, wenn der Wolf im Rahmen einer Rissbegutachtung festgestellt wurde.
Was ist der empfohlene Schutz?
Die empfohlenen Schutzmaßnahmen bieten einen deutlich verbesserten Grundschutz vor Wolfsübergriffen. An diesen Maßnahmen sollte man sich orientieren, wenn man seinen Herdenschutz überprüfen und verbessern möchte. Auch diese Maßnahmen können gefördert werden.
Maßnahmen:
- Stromführende Zäune mit einer Höhe von 100 bis 120 cm und einer Mindestspannung von 4.000 Volt auf dem gesamten Zaun.
- Bei einem Tierbestand von mehr als 100 Tieren können Herdenschutzhunde wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden.
- Wildgatter sollten mittels Untergrabschutzes gegen das mögliche Untergraben gesichert werden.
- Wenn ein Elektrozaun, der mindestens den Anforderungen für den Mindestschutz entsprach, überwunden wurde, sollte zusätzlich »Flatterband« eingesetzt werden. Diese Breitbandlitze ohne Strom dient als optische Erhöhung / Barriere. Sie wird in einem Abstand von ca. 30 cm oberhalb des bestehenden Zaunes angebracht und sollte sich locker bewegen können. Der Einsatz dieses »Flatterbands« kann vorübergehend für ein bestimmtes Gebiet zum Mindestschutz erklärt werden. Die Fachstelle Wolf gibt eine solche Mitteilung ortsüblich bekannt. Kommen Herdenschutzhunde zum Einsatz, kann auf das Flatterband verzichtet werden.
Festzäune können zwar die Mindestschutzkriterien erfüllen, sie werden jedoch nicht empfohlen und sind nicht förderfähig (außer Untergrabschutz bei Gehegewild). Sie stellen lediglich eine rein physische Barriere dar die leicht untergraben bzw. überwunden werden kann. Sie verfügen über keine aktive, abschreckende Wirkung, wie stromführende Zäune.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zu 100 Prozent zur Vermeidung von Nutztierschäden durch Wolfsübergriffe, die dem Schutz von Schafen und Ziegen sowie Gehegewild dienen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb und umfasst den gesamten Freistaat Sachsen.
Die Anschaffung folgender Maßnahmen zum Herdenschutz ist förderfähig:
- Material für mobile Elektrozäune (Netz- als auch Litzenzäune)
- Breitbandlitze ("Flatterband" als Übersprungschutz)
- Herdenschutzhunde
- Untergrabschutz bei Wildgattern (inkl. Installationsleistung)
Die obengenannten Maßnahmen fallen unter den Punkt E.1 Vorhaben zur »Prävention vor Schäden durch Wolf und Luchs«, Förderrichtlinie »Natürliches Erbe«.
Wichtig ist, dass vor Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen erst ein Antrag eingereicht werden muss! Zur Antragsstellung sind die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare inkl. Mindestens eines Kostenangebotes einzureichen.
Auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) sind die Richtlinie und die Antragsformulare erhältlich.
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass für die Vollständigkeit sowie tagesaktuelle Gültigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann!
Stand: 01.10.2025