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Weidetiere vor dem Wolf schützen! Angebot anfordern: Servicehotline: +49 (0) 4406 / 92 00 60 oder
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Herdenschutz-Maßnahmen Förderung beantragen
Innerhalb von Präventionsgebieten in Rheinland-Pfalz können Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren gefördert werden. Förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an Schafen und Ziegen, Gehegewild, Lamas und Alpakas; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis 1 Jahr.
Präventionsgebiete werden ausgewiesen, wenn von mindestens einem sesshaften Wolf oder Wölfin in einer Region ausgegangen werden kann. Siehe hierzu auch das Kapitel zu Präventionsgebieten. Seit Ende Mai 2018 können im Präventionsgebiet Westerwald, seit September 2019 in den VGs Prüm, Gerolstein und Adenau als Pufferzone, seit November 2020 im Präventionsgebiet Westeifel und seit März 2021 im rheinland-pfälzischen Taunus Anträge auf Förderung von Präventionsmaßnahmen gestellt werden.
Hier können Maßnahmen, die mindestens dem Grundschutz entsprechen bzw. darüber hinausgehen, wie beispielsweise Elektronetze mit 106, 108, 120 cm Höhe oder Elektro-Litzenzäune, Litzenzäune, die Nachrüstung vorhandener Drahtgeflechtzäune mit z.B. einem Untergrabschutz oder Überkletterschutz etc. gefördert werden. Angaben zum Mindestschutz finden Sie im Managementplan.
Es können bis zu 100 % der anfallenden förderfähigen Kosten erstattet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Koordinationszentrum Luchs und Wolf / KLUWO.
Voraussetzungen
Die Weiden oder Gehege, bei denen das Zaunmaterial oder die Herdenschutzhunde eingesetzt werden sollen, müssen sich in einem Präventionsgebiet bzw. in der Pufferzone zu einem Präventionsgebiet befinden.
Präventionsgebiet Westerwald: Landkreise Altenkirchen, Westerwald, Neuwied sowie die Stadt Koblenz und Teile der Landkreise Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn (siehe https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/praeventionsgebiete/)
Pufferzone Eifel: Verbandsgemeinden Adenau, Gerolstein, Prüm
Welche Fristen sind zu beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten. Jedoch kann der Kauf erst nach der Förderbewilligung erfolgen.
Ferner muss die beantragte Förderung hinsichtlich Herdengröße und Beweidungsfläche plausibel dargelegt werden.
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass für die Vollständigkeit sowie tagesaktuelle Gültigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann!
Stand: 01.10.2025