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Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz in NRW
Mit der Veröffentlichung des Runderlasses „Erste Änderung der Förderrichtlinien Wolf“ im Ministerialblatt NRW am 12.08.2025 ist die neue Fassung der Förderrichtlinien Wolf in Kraft getreten. Mit dieser Änderung wird mit der neu geschaffenen „Förderkulisse Herdenschutz“ die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen auf ganz Nordrhein-Westfalen ausgeweitet. Dies bedeutet eine weitgehende Ausdehnung der bisher schon bestehenden Förderkulisse von 51,3% der Landesfläche. Mit dieser Änderung können alle Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild landesweit in ganz Nordrhein-Westfalen eine Förderung beantragen, um ihre Tierhaltungen wolfsabweisend zu gestalten.
In der landesweiten Förderkulisse werden 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden.
Billigkeitsleistungen (Entschädigungen) für wolfsbedingte Schäden mit Rissen von Haus- und Nutztieren werden wie bisher landesweit gewährt. Mit der Einführung eines landesweiten Förderangebots wird nach einer Übergangszeit von einem Jahr die Umsetzung von Herdenschutz (sog. „Grundschutz“) in ganz Nordrhein-Westfalen Voraussetzung für die Gewährung einer Billigkeitsleistung. Bisher fand diese Regelung nur für die Förderkulissen der Kategorie „Wolfsgebiet“ Anwendung. In den bisher ausgewiesenen „Wolfsgebieten“ ist die bisher geltende Übergangszeit von einem halben Jahr bereits abgelaufen, sodass ein Schaden nur bei Vorhandensein eines entsprechenden Grundschutzes ausgeglichen werden kann.
Die neue „Förderkulisse Herdenschutz“ ergänzt die bereits bestehenden Förderkulissen der Kategorie „Wolfsgebiete“ und „Pufferzonen“. Mit dem Ende der einjährigen Übergangszeit im August 2026 wird eine Differenzierung zwischen den bereits bestehenden Förderkulissen der Kategorie „Wolfsgebiete“ und der jetzt neu geschaffenen „Förderkulisse Herdenschutz“ hinsichtlich der Voraussetzungen für etwaige Entschädigungszahlungen in Schadensfällen (Billigkeitsleistungen im Sinne der Förderrichtlinien Wolf) nicht mehr notwendig sein
- Bei Bedarf kann das Umweltministerium die Förderung von Präventionsmaßnahmen für weitere Tierarten zulassen. In Anbetracht der zeitlichen und räumlichen Häufung von Übergriffen auf Kleinpferdehaltungen im Herbst 2021 im Wolfsgebiet Schermbeck können seit dem 1. Januar 2022 Halterinnen und Halter von Kleinpferden (Stockmaß bis 148 cm), Pferden mit Fohlen und Jungpferden bis zum Alter von maximal drei Jahren, im Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels Zuwendungen zum Herdenschutz beantragen.
- Konkret können Optimierungen und Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör zur Erreichung mindestens des wolfsabweisenden Grundschutzes sowie die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden gefördert werden.
- Die Förderung von laufenden Kosten, die den Arbeitsaufwand und die Unterhaltung abdecken, ist nach Landeshaushaltsrecht nicht zulässig.
- Umfang: 100 %.
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften mit Haupt- oder Nebenerwerb. Auch Hobbytierhaltungen können eine Förderung von Präventionsmaßnahmen beantragen.
Herdenschutzberatung und Unterstützung im Antragsverfahren durch die LWK
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Herdenschutzberatung, die Gewährung einer Entschädigung von Wolfsrissen sowie die Bewilligung einer Förderung von Schutzzäunen und der Anschaffung ausgebildeter Herdenschutzhunde in Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen sind zu finden unter: Herdenschutz - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine ausführliche kostenlose Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen für alle Weidetierhaltenden an.
Alle Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild können einen Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen stellen. Seit dem 01.08.2025 ist ein verpflichtendes Beratungs- und Informationsgespräch durch die Herdenschutzberatung die Voraussetzung für die Bewilligung eines solchen Antrags. Diese neu eingerichtete Antragsmithilfe der Herdenschutzberatung für die Antragstellenden soll die Antragstellung und -prüfung erleichtern und somit das Bewilligungsverfahren insgesamt beschleunigen.
In NRW werden seit dem 13. August 2025 landesweit investive Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Weidetierhaltungen mit Schafen, Ziegen und Gehegewild gefördert.
Weiterführende Informationen
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Stand: 01.10.2025