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Präventionsanträge zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen im Rahmen der Richtlinie Wolf
Unterstützung von Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden.
Durch die Richtlinie Wolf wird ein Beitrag zum Schutz vor dem Wolf geleistet. Sie sieht neben dem anteiligen finanziellen Ausgleich bei Nutztierrissen insbesondere auch die finanzielle Unterstützung der Nutztierhalter bei Präventionsmaßnahmen vor.
So wird die vorsorgliche Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden finanziell bezuschusst.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist ab dem 1. Januar 2020 als Bewilligungsstelle für die Förderung von wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen zuständig.
In der Regel werden Maßnahmen zum Herdenschutz für die durch Wölfe besonders gefährdeten Nutztierarten Schafe, Ziegen und Gatterwild gefördert. Gemäß Richtlinie Wolf ist eine Förderung für schaf- und ziegenhaltende Betriebe nur bei einer Bestandsgröße bis maximal 10 Tieren vorgesehen. Eine Förderung bei Bestandszahlen ab 11 Tieren erfolgt nur im Ausnahmefall. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie Wolf Abschnitt C, Ziffer 4.1 sowie den weiter unten veröffentlichten "Häufigen Fragen und Antworten" auf den Seiten 4 und 5.
Zur Herstellung eines wolfsabweisenden Grundschutzes zählt hier die Errichtung elektrisch geladener Nutzgeflecht- oder Litzenzäune mit einer Mindesthöhe von 105 cm oder Festzäune aus Knotengeflecht mit einer Mindesthöhe von 120 cm und zusätzlichem Untergrabeschutz. Bei Gatterwild werden Wildzäune aus Knotengitter mit einer Mindesthöhe von 180 cm und zusätzlichem Untergrabeschutz angesetzt.
Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Rinder und Pferde ist in Einzelfällen möglich und richtet sich nach den aktuellen Förderkulissen. Diese können Sie als Kartendarstellung im Downloadbereich einsehen.
Weiterführende Informationen
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Stand: 01.10.2025