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Weidetiere vor dem Wolf schützen! Angebot anfordern: Servicehotline: +49 (0) 4406 / 92 00 60 oder
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Durch die „Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen und laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ wird ein Beitrag zur Vermeidung von Schäden durch den Wolf geleistet. Im Rahmen dieser Richtlinie können neben den Zuwendungen für investive Maßnahmen nun auch laufende Betriebsausgaben für Herdenschutz gefördert und erstattet werden.
Was wird gefördert?
Eine Zuwendung erfolgt für Maßnahmen
- des technischen Herdenschutzes (zum Beispiel wolfsabweisende Zäune),
- des nichttechnischen Herdenschutzes (zum Beispiel Anschaffung Herdenschutzhunde),
- zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung (Herdenschutzhunde, wolfsabweisende Zäune)
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass für die Vollständigkeit sowie tagesaktuelle Gültigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann!
Stand: 25.08.2026