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Weidetiere vor dem Wolf schützen! Angebot anfordern: Servicehotline: +49 (0) 4406 / 92 00 60 oder
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Seit Ende Oktober 2024 ist das Saarland Wolfs-Präventionsgebiet. Das Saarland gewährt zur Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Weidehaltung und zur Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung Zuwendungen für Investitionen und zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch Wölfe. Die Grundlagen dafür sind unter anderem das GAK-Gesetz (GAKG), die Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) sowie die Förderrichtlinie „Wolf“.
Ziele der Förderungsmöglichkeiten
- Unterstützung und Erhalt der Tierhaltung durch Verhinderung bzw. Reduzierung von Wolfs-Übergriffen
- Beitrag zur Umsetzung des Wolfsmanagementplans
- Erhalt der Tierhaltung im Saarland, insbesondere auch als effektives Mittel zur Landschaftspflege mit ihrem Beitrag zum Erhalt für den Naturschutz wertvoller Flächen.
Was kann gefördert werden
Grundsätzlich förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung (Schafe und Ziegen; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis zu einem Jahr; Damtiere, Lamas und Alpakas).
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass für die Vollständigkeit sowie tagesaktuelle Gültigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann!
Stand: 01.10.2025